Kurz beantwortet
Das Vermögen von Ricarda Lang lässt sich nicht beziffern: In Deutschland gibt es für Bundestagsabgeordnete keine Vermögenserklärung. Belegbar sind nur ihre Bezüge als Abgeordnete – seit dem 1. Juli 2025 monatlich 11.833,47 Euro Entschädigung und 5.467,27 Euro steuerfreie Kostenpauschale – sowie eine einzige veröffentlichungspflichtige Nebeneinkunft: 21.400,00 Euro brutto aus Verlagstätigkeit im Jahr 2025.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Mitglieder des Bundestages besteht keine Pflicht, ihr Vermögen offenzulegen. Jede kursierende Gesamtsumme zu Ricarda Lang ist damit unbelegt.
- Offengelegt werden nur Tätigkeiten neben dem Mandat und die daraus erzielten Einkünfte – und das erst oberhalb fester Schwellen.
- Anzeigepflichtig ist die Höhe der Einkünfte, wenn sie 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen (§ 45 Absatz 3 Abgeordnetengesetz).
- Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften sind anzeigepflichtig, wenn der Anteil mehr als fünf vom Hundert beträgt.
- Im Transparenzregister des Bundestages steht für Ricarda Lang für 2025 genau ein Betrag: 21.400,00 Euro brutto aus Verlagstätigkeit für die Ullstein Buchverlage GmbH.
- Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 11.833,47 Euro; auf die für 2026 vorgesehene Anpassung wurde verzichtet.
- Dazu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 5.467,27 Euro im Monat, aus der alle mandatsbedingten Ausgaben zu bestreiten sind.
- Lang war von Februar 2022 bis November 2024 Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. Die Partei führen seit dem Parteitag im November 2024 Franziska Brantner und Felix Banaszak.
- Sie gehört dem Bundestag seit Oktober 2021 an und wurde 2025 erneut über die Landesliste Baden-Württemberg gewählt.
Warum sich das Vermögen von Ricarda Lang nicht beziffern lässt
Deutschland kennt keine Vermögenserklärung für Abgeordnete. Weder das Grundgesetz noch das Abgeordnetengesetz verpflichtet Mitglieder des Bundestages, Immobilien, Depots, Erbschaften oder Bankguthaben anzugeben. Offenlegungspflichtig sind ausschließlich Tätigkeiten neben dem Mandat, die daraus fließenden Einkünfte oberhalb der gesetzlichen Schwellen und Gesellschaftsbeteiligungen von mehr als fünf Prozent.
Daraus folgt: Eine Gesamtsumme für das Vermögen von Ricarda Lang existiert in keiner amtlichen Quelle. Wer eine solche Zahl nennt, kann sie nicht belegen. Auf Schätzungen zu verzichten ist hier kein Informationsverlust, sondern der einzige haltbare Umgang mit der Frage – zumal eine erfundene Zahl bei einer Politikerin schnell den Charakter eines Vorwurfs annimmt.
Was das Transparenzregister des Bundestages zu Ricarda Lang ausweist
Auf der amtlichen Biografieseite des Bundestages sind unter „Veröffentlichungspflichtige Angaben“ die Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) hinterlegt. Sie sind innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen; Änderungen sind ebenfalls binnen drei Monaten mitzuteilen. Anzeigepflichtige Einkünfte werden hinter der jeweiligen Jahreszahl betragsgenau nach Euro und Cent veröffentlicht.
| Rubrik | Eintrag für Ricarda Lang |
|---|---|
| Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft | Stellvertretende Parteivorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen, Berlin |
| Entgeltliche Tätigkeit neben dem Mandat | Verlagstätigkeit, Ullstein Buchverlage GmbH, Berlin – 2025: 21.400,00 Euro, brutto |
| Funktion in einem Unternehmen | Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Bonn |
| Funktionen in Vereinen und Verbänden | Vorsitzende des Politischen Beirats der Wirtschaftsvereinigung der Grünen e. V., Berlin; Beiratsmitglied im Bundesverband interkultureller Frauen in Deutschland e. V. |
| Beteiligungen über fünf Prozent | kein Eintrag |
Das ist der vollständige Bestand an amtlich veröffentlichten Finanzangaben zu ihrer Person. Die Mandate bei der GIZ und in den Beiräten sind ohne Einkunftsangabe eingetragen – ein Zeichen dafür, dass daraus keine Beträge oberhalb der Anzeigeschwellen zufließen.
Abgeordnetenentschädigung und Kostenpauschale: die belegbaren Zahlen
Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes gibt Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Seit dem Dreißigsten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 16. Juli 2014 dienen die Bezüge einfacher Richterinnen und Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes als Orientierungsgröße. Angepasst wird jeweils zum 1. Juli entlang des Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes.
| Position | Betrag monatlich | Stand |
|---|---|---|
| Abgeordnetenentschädigung, einkommensteuerpflichtig | 11.833,47 Euro | seit 1. Juli 2025 |
| Steuerfreie Kostenpauschale (Amtsausstattung) | 5.467,27 Euro | Anpassung jeweils zum 1. Januar |
Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht. Auf die für das Jahr 2026 vorgesehene Anpassung der Entschädigung wurde verzichtet. Aus der steuerfreien Kostenpauschale müssen sämtliche mandatsbedingten Ausgaben bestritten werden: Wahlkreisbüro, Zweitwohnung in Berlin, Büromaterial und Wahlkreisbetreuung. Sie ist damit kein zusätzliches Einkommen, sondern ein Aufwandsersatz.
Diese Beträge gelten für alle Abgeordneten gleichermaßen. Sie sagen nichts über das Vermögen einer einzelnen Abgeordneten aus – weder über Rücklagen noch über Verbindlichkeiten.
Nebeneinkünfte: was offengelegt werden muss und was nicht

Nach § 45 Absatz 3 Satz 1 Abgeordnetengesetz ist die Höhe der Einkünfte anzugeben, wenn sie 1.000 Euro im Monat oder – falls das nicht zutrifft – 3.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen. Anzeigepflichtig sind außerdem Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften von mehr als fünf vom Hundert; ausgenommen sind Gesellschaften, deren Tätigkeit sich auf private Vermögensverwaltung durch Vermietung oder Verpachtung beschränkt.
Für Ricarda Lang ist auf dieser Grundlage für 2025 ein Betrag veröffentlicht: 21.400,00 Euro brutto aus Verlagstätigkeit für die Ullstein Buchverlage GmbH. Weitere bezifferte Nebeneinkünfte sind nicht eingetragen. Honorare für Vorträge, Aufsichtsratsvergütungen oder Beraterhonorare, wie sie frühere Fassungen dieses Artikels behaupteten, finden sich im Register nicht.
Zugleich zeigt die Systematik ihre Grenze: Private Kapitalerträge, Mieteinnahmen aus dem eigenen Bestand oder Erbschaften bleiben außerhalb der Anzeigepflicht. Aus dem Register lässt sich deshalb ableiten, was jemand neben dem Mandat verdient – nicht aber, was jemand besitzt.
Ricarda Langs Ämter: was sich seit 2024 geändert hat
Ricarda Lang wurde am 17. Januar 1994 in Filderstadt geboren, legte 2012 in Nürtingen das Abitur ab und studierte von Oktober 2012 bis September 2019 Rechtswissenschaft in Heidelberg und Berlin, ohne das Studium abzuschließen. Von 2017 bis 2019 war sie Bundessprecherin der Grünen Jugend.
| Zeitraum | Amt oder Funktion |
|---|---|
| 2017–2019 | Bundessprecherin der Grünen Jugend |
| November 2019 – Februar 2022 | Stellvertretende Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen |
| seit Oktober 2021 | Mitglied des Deutschen Bundestages |
| Februar 2022 – November 2024 | Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen |
| seit November 2024 | kein Amt im Bundesvorstand der Partei |
| seit 2025 | Abgeordnete der 21. Wahlperiode, Landesliste Baden-Württemberg |
Der Parteivorsitz endete im November 2024. Lang und ihr Co-Vorsitzender Omid Nouripour hatten den Rückzug Ende September 2024 nach einer Reihe verlorener Landtagswahlen angekündigt; auf dem 50. Parteitag in Wiesbaden wählten die Delegierten im November 2024 einen neuen Bundesvorstand. Vorsitzende sind seither Franziska Brantner und Felix Banaszak, Generalsekretärin ist Pegah Edalatian. Ricarda Lang gehört dem Bundesvorstand nicht mehr an.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erreichte Bündnis 90/Die Grünen 11,6 Prozent der Zweitstimmen. Lang zog erneut über die Landesliste Baden-Württemberg in den Bundestag ein; ihr Wahlkreis ist Backnang – Schwäbisch Gmünd. In der 21. Wahlperiode ist sie ordentliches Mitglied im Petitionsausschuss und im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss.
Was über Langs Finanzen nicht bekannt ist
Ricarda Lang hat sich zu Immobilienbesitz, Wertpapierdepots oder Unternehmensbeteiligungen nicht öffentlich geäußert, und im Transparenzregister findet sich dazu nichts. Auch zu Rücklagen, Krediten oder Erbschaften liegen keine öffentlichen Angaben vor. Wer über solche Posten schreibt, spekuliert.
Frühere Fassungen dieses Artikels enthielten Angaben, die sich nicht belegen ließen – etwa eine prozentuale Aufteilung eines Portfolios auf Immobilien, Wertpapiere und Unternehmensbeteiligungen sowie Bandbreiten für Vortrags- und Beratungshonorare. Diese Angaben wurden ersatzlos gestrichen. Es gibt keine Quelle, die sie stützt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Vermögen von Ricarda Lang?
Das ist nicht bekannt. Bundestagsabgeordnete müssen ihr Vermögen in Deutschland nicht offenlegen. Es gibt keine amtliche Quelle und keine benennbare Schätzung, die eine Gesamtsumme für Ricarda Lang ausweist.
Was verdient Ricarda Lang als Bundestagsabgeordnete?
Wie alle Abgeordneten erhält sie seit dem 1. Juli 2025 eine monatliche Entschädigung von 11.833,47 Euro brutto. Hinzu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 5.467,27 Euro monatlich, aus der Wahlkreisbüro, Zweitwohnung und Bürokosten zu bezahlen sind.
Welche Nebeneinkünfte hat Ricarda Lang angezeigt?
Im Transparenzregister des Bundestages ist für 2025 eine Verlagstätigkeit für die Ullstein Buchverlage GmbH mit 21.400,00 Euro brutto eingetragen. Weitere bezifferte Einkünfte neben dem Mandat sind dort nicht verzeichnet.
Ist Ricarda Lang noch Vorsitzende der Grünen?
Nein. Sie war von Februar 2022 bis November 2024 Bundesvorsitzende. Seit dem Parteitag in Wiesbaden im November 2024 führen Franziska Brantner und Felix Banaszak die Partei.
Sitzt Ricarda Lang noch im Bundestag?
Ja. Sie gehört dem Bundestag seit Oktober 2021 an und wurde bei der Wahl am 23. Februar 2025 erneut über die Landesliste Baden-Württemberg gewählt. Ihr Wahlkreis ist Backnang – Schwäbisch Gmünd.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Biografie Ricarda Lang, 21. Wahlperiode, mit veröffentlichungspflichtigen Angaben
- Deutscher Bundestag: Entschädigung und Amtsausstattung der Abgeordneten
- Abgeordnetengesetz, Textausgabe des Deutschen Bundestages (PDF)
- Deutscher Bundestag: Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln (PDF)
- Deutscher Bundestag: archivierte Biografie Ricarda Lang, 20. Wahlperiode
- Bündnis 90/Die Grünen: Unser Bundesvorstand
- Die Bundeswahlleiterin: endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025