Kurz beantwortet
Zum Vermögen von Annegret Kramp-Karrenbauer gibt es keine öffentliche Angabe, und es kann sie auch nicht geben: In Deutschland müssen weder Abgeordnete noch Regierungsmitglieder ihr Vermögen erklären. Belegbar sind allein ihre Ämter mit Antritts- und Enddaten und die gesetzlich geregelten Bezüge, die mit diesen Ämtern verbunden sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt in Deutschland keine Vermögenserklärung für Politiker. Jede kursierende Vermögenssumme zu Kramp-Karrenbauer ist unbelegt.
- Sie wurde am 9. August 1962 in Völklingen geboren und trat 1981 in die CDU ein.
- Im März 1998 rückte sie für Klaus Töpfer in den 13. Deutschen Bundestag nach; bei der Wahl im September 1998 zog sie nicht wieder ein.
- Von 1999 bis März 2018 gehörte sie dem Saarländischen Landtag an, ab Dezember 2000 war sie Landesministerin, ab August 2011 Ministerpräsidentin.
- Von Dezember 2018 bis Januar 2021 führte sie die CDU, von Juli 2019 bis nach der Bundestagswahl 2021 das Bundesverteidigungsministerium.
- 2021 wurde sie über die Landesliste der Saar-CDU erneut in den Bundestag gewählt, verzichtete aber auf das Mandat.
- Sie ist deshalb in keinem aktuellen Transparenzregister des Bundestages verzeichnet – dort steht zu ihr nichts.
- Seit dem 19. Dezember 2025 ist sie Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Warum es keine seriöse Vermögenszahl gibt
Deutschland kennt keine Vermögenserklärung für Mandats- und Regierungsträger. Weder Immobilien noch Depots, Beteiligungen oder Ersparnisse werden erfasst oder veröffentlicht. Wer eine Summe für das Vermögen von Annegret Kramp-Karrenbauer nennt, hat sie nicht recherchiert, sondern gesetzt.
Was tatsächlich dokumentiert ist, sind die Ämter und die gesetzlich festgelegten Bezüge, die daran hängen. Das ist keine Vermögensrechnung, aber es ist überprüfbar – und mehr gibt die Quellenlage nicht her.
Was das Transparenzregister des Bundestags offenlegt
Bundestagsabgeordnete müssen der Bundestagspräsidentin ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit anzeigen, dazu entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, Funktionen in Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereinen, Verbänden und Stiftungen sowie Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften. Einkünfte aus Nebentätigkeiten sind anzuzeigen, sobald sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder mehr als 3.000 Euro im Kalenderjahr betragen; veröffentlicht werden sie seit der Reform von 2021 auf Euro und Cent genau.
Auf Kramp-Karrenbauer trifft diese Veröffentlichungspflicht heute nicht zu. Ihr einziges Bundestagsmandat lag im Frühjahr 1998, lange vor der Online-Veröffentlichung solcher Angaben, und das 2021 gewonnene Mandat hat sie nicht angenommen. Das Register enthält zu ihr also nichts – was weder für noch gegen etwas spricht, sondern schlicht daran liegt, dass sie dem Parlament nicht angehört.
Auch Regierungsämter lösen keine Vermögensoffenlegung aus. Für Bundesministerinnen und Bundesminister regelt das Bundesministergesetz die Bezüge, nicht aber eine Auskunftspflicht über Privatvermögen.
Ihre Ämter im Überblick
| Zeitraum | Amt |
|---|---|
| 1984–2000 und 2009–2011 | Mitglied im Stadtrat Püttlingen |
| 1991–1998 | Grundsatz- und Planungsreferentin der CDU Saar |
| März bis September 1998 | Mitglied des 13. Deutschen Bundestages (nachgerückt für Klaus Töpfer) |
| 1999–März 2018 | Mitglied des Saarländischen Landtags |
| Dezember 2000–Oktober 2004 | Ministerin für Inneres und Sport des Saarlandes |
| 2004–2011 | weitere Landesministerien (Inneres/Familie/Frauen/Sport, ab 2007 Bildung, ab 2009 Arbeit und Soziales) |
| August 2011–28. Februar 2018 | Ministerpräsidentin des Saarlandes |
| Februar 2018–Dezember 2018 | Generalsekretärin der CDU |
| Dezember 2018–Januar 2021 | Bundesvorsitzende der CDU |
| Juli 2019–nach der Bundestagswahl 2021 | Bundesministerin der Verteidigung |
| seit 19. Dezember 2025 | Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. |
Was Bundesministerinnen nach dem Bundesministergesetz erhalten
Die Amtsbezüge von Regierungsmitgliedern sind gesetzlich geregelt und damit öffentlich nachvollziehbar. Nach der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages setzen sie sich nach § 11 Absatz 1 Bundesministergesetz zusammen aus einem Amtsgehalt in Höhe von eineindrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11, gegebenenfalls einem Ortszuschlag in gleicher Relation und einer Dienstaufwandsentschädigung von jährlich 3.681,30 Euro.
Der Bund der Steuerzahler beziffert das Amtsgehalt einer Bundesministerin auf rund 17.990 Euro im Monat zuzüglich der steuerfreien Jahrespauschale von etwa 3.681 Euro; die Seite nennt keinen Stand. Zum Ruhegehalt schreibt der Verband, es setze mindestens vier Jahre Amtszeit als Bundesminister voraus, beginne dann bei 4.990 Euro monatlich und steige je weiterem Amtsjahr um 430 Euro bis höchstens 12.908 Euro; es gilt dieselbe Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte.
Kramp-Karrenbauer führte das Verteidigungsministerium von Juli 2019 bis zum Ende der Wahlperiode nach der Bundestagswahl im September 2021. Welche Ansprüche sich daraus im Einzelfall ergeben, wird nicht veröffentlicht – individuelle Versorgungsbescheide sind kein öffentliches Dokument. Entsprechend gilt für ihre saarländischen Ämter das Landesrecht des Saarlandes, ebenfalls ohne Veröffentlichung persönlicher Beträge.

Der Mandatsverzicht von 2021 und seine Folgen
Bei der Bundestagswahl 2021 zog Kramp-Karrenbauer über die Landesliste der Saar-CDU – zum zweiten Mal nach 1998 – in den Bundestag ein. Sie nahm das Mandat jedoch nicht an, gemeinsam mit Peter Altmaier, um jüngeren CDU-Politikern Platz zu machen. Wirtschaftlich bedeutet das: keine Abgeordnetenentschädigung, keine Kostenpauschale und keine Veröffentlichungspflicht für Nebentätigkeiten.
Zur Einordnung, worauf sie damit verzichtet hat, hier die aktuellen Sätze des Bundestages:
| Leistung | Betrag pro Monat | Stand | Steuer |
|---|---|---|---|
| Abgeordnetenentschädigung | 11.833,47 € | seit 1. Juli 2025 | einkommensteuerpflichtig |
| Kostenpauschale (Amtsausstattung) | 5.467,27 € | seit Januar 2026 | steuerfrei |
Die Kostenpauschale ist dabei kein Einkommen: Sie deckt mandatsbezogene Ausgaben wie Wahlkreisbüro und Wahlkreisbetreuung ab.
Wo Annegret Kramp-Karrenbauer heute steht
Kramp-Karrenbauer gehört der Bundespolitik seit Ende 2021 nicht mehr an. Nach eigener Darstellung der Konrad-Adenauer-Stiftung ist sie seit Juli 2011 Mitglied der Stiftung, wurde im Oktober 2025 in deren Kuratorium gewählt und am 19. Dezember 2025 von der Mitgliederversammlung zur Vorsitzenden gewählt.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist ein eingetragener Verein und der CDU nahestehend. Ob und in welcher Höhe der Stiftungsvorsitz vergütet wird, veröffentlicht die Stiftung nicht. Damit gilt für ihre heutige Tätigkeit dasselbe wie für ihr Vermögen: Das Amt ist belegt, die Zahl dahinter nicht.
Was in dieser Fassung nicht mehr steht
Eine frühere Version dieses Artikels enthielt Angaben, für die es keine Quelle gibt. Sie wurden ersatzlos gestrichen: geschätzte Vermögenssummen für Kramp-Karrenbauer und für namentlich genannte Parteikollegen, ein angeblicher Immobilienbesitz, konkrete Monatsgehälter für Landes- und Bundesämter, die sich zudem innerhalb desselben Textes widersprachen, sowie die Behauptung, sie sei seit 1998 durchgehend Bundestagsabgeordnete und amtierende CDU-Vorsitzende. Beides trifft nicht zu.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Vermögen von Annegret Kramp-Karrenbauer?
Das ist nicht bekannt. In Deutschland gibt es keine Vermögenserklärung für Politikerinnen und Politiker. Kramp-Karrenbauer hat sich dazu auch nie selbst öffentlich geäußert. Jede kursierende Summe ist eine Setzung ohne Quelle.
Ist sie noch CDU-Vorsitzende?
Nein. Sie führte die CDU von Dezember 2018 bis Januar 2021 und gab den Parteivorsitz dann ab. Zuvor war sie ab Februar 2018 Generalsekretärin der Partei.
Welches Amt hat sie heute?
Seit dem 19. Dezember 2025 ist sie Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Gewählt wurde sie von der Mitgliederversammlung; im Oktober 2025 war sie zuvor in das Kuratorium der Stiftung gewählt worden.
Warum steht zu ihr nichts im Transparenzregister des Bundestags?
Weil die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nur für amtierende Abgeordnete gelten. Ihr Mandat von 1998 endete vor Einführung der Online-Veröffentlichung, und das 2021 gewonnene Mandat hat sie nicht angenommen.
Wie lange war sie Ministerpräsidentin des Saarlandes?
Von August 2011 bis zum 28. Februar 2018. Sie wurde bei den Landtagswahlen 2012 und 2017 im Amt bestätigt und trat nach ihrer Wahl zur CDU-Generalsekretärin zurück.
Quellen
- Konrad-Adenauer-Stiftung: Vita Annegret Kramp-Karrenbauer, Vorsitzende der Stiftung
- Deutscher Bundestag: Anzeige- und Veröffentlichungspflichten der Abgeordneten
- Deutscher Bundestag: Entschädigung der Abgeordneten
- Deutscher Bundestag: Amtsausstattung und Kostenpauschale
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: Vergütung von Abgeordneten, des Bundeskanzlers, von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären (PDF, 24.06.2022)
- Bund der Steuerzahler: Bezüge und Versorgung von Bundesministern