Für Mitglieder des Deutschen Bundestages und für Mitglieder der Bundesregierung gibt es in Deutschland keine Pflicht, das eigene Vermögen offenzulegen. Veröffentlicht werden nur Nebentätigkeiten, bestimmte Funktionen und Unternehmensbeteiligungen von mehr als fünf Prozent. Dieser Artikel trennt deshalb konsequent: Was ist zu Friedrich Merz amtlich belegt – und was nicht?
Kurz beantwortet
Eine belastbare Zahl zum Vermögen von Friedrich Merz gibt es nicht, weil deutsche Abgeordnete und Regierungsmitglieder keine Vermögenserklärung abgeben müssen. Belegt sind dagegen seine Amtsbezüge als Bundeskanzler nach dem Bundesministergesetz, seine Abgeordnetenentschädigung nach dem Abgeordnetengesetz und die Mandate, die er dem Bundestag angezeigt hat. Jede kursierende Millionensumme ist eine Schätzung Dritter ohne überprüfbare Grundlage.

Das Wichtigste in Kürze
- Es existiert keine öffentliche Vermögensauskunft für Bundestagsabgeordnete. Anzeigepflichtig sind nach § 45 Abgeordnetengesetz nur Tätigkeiten, Funktionen und Beteiligungen von mehr als fünf Prozent.
- Friedrich Merz ist seit dem 6. Mai 2025 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland und zugleich Mitglied des Bundestages für den Wahlkreis 146 Hochsauerlandkreis.
- Das Amtsgehalt des Bundeskanzlers beträgt nach § 11 Bundesministergesetz das Eineinzweidrittelfache des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11.
- Trifft ein Bundestagsmandat mit einem Amtsverhältnis zusammen, wird die Abgeordnetenentschädigung nach § 29 Abgeordnetengesetz um 50 Prozent gekürzt.
- Seine Anwaltszulassung ruht laut Bundestagsprofil seit dem 25. März 2025.
- In der 20. Wahlperiode zeigte Merz vier Unternehmensfunktionen an, die alle im Dezember 2021 endeten – darunter der Aufsichtsratsvorsitz der WEPA Industrieholding SE.
- In seinen veröffentlichten Angaben ist kein Abschnitt zu Beteiligungen an Unternehmen enthalten.
- Bei der Bundestagswahl 2025 erhielt er im Wahlkreis 146 nach dem Ergebnis der Bundeswahlleiterin 78.259 Erststimmen, das sind 47,7 Prozent.
Warum es kein offizielles Vermögen von Friedrich Merz gibt
Deutschland kennt keine Vermögenserklärung für Politiker. Das Abgeordnetengesetz verlangt Transparenz über Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, nicht über Besitz. § 44a Abgeordnetengesetz stellt klar, dass berufliche Tätigkeiten neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind, verbietet aber die Annahme bestimmter Zuwendungen und Vermögensvorteile.
Was offengelegt werden muss, steht in § 45 Abgeordnetengesetz: entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen, Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten – und nach § 45 Absatz 2 Nummer 6 Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn der Anteil mehr als fünf Prozent beträgt. Die Höhe der Einkünfte ist anzugeben, sobald sie 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt; veröffentlicht wird sie laut Bundestag auf Euro und Cent genau.
Wichtig für die Einordnung älterer Quellen: Die Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages waren früher Bestandteil der Geschäftsordnung. Seit dem 19. Oktober 2021 stehen sie im Elften Abschnitt des Abgeordnetengesetzes. Wer heute noch auf die Anlage 1 zur Geschäftsordnung verweist, zitiert eine überholte Rechtslage. Auch § 44b Abgeordnetengesetz ist inzwischen weggefallen.
Was Friedrich Merz dem Bundestag angezeigt hat
Das amtliche Profil des Bundestages führt für die laufende Wahlperiode diese veröffentlichungspflichtigen Angaben: als berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft die Anwaltskanzlei Mayer Brown LLP in Düsseldorf, als entgeltliche Tätigkeit neben dem Mandat die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Düsseldorf/Arnsberg mit dem Zusatz „ruhend seit 25.03.2025“, dazu drei ehrenamtliche oder Vorstandsfunktionen.
| Angabe | Inhalt laut Bundestagsprofil |
|---|---|
| Beruf vor dem Mandat | Mayer Brown LLP, Düsseldorf, Rechtsanwalt |
| Entgeltliche Tätigkeit neben dem Mandat | Rechtsanwalt (ruhend seit 25.03.2025), Düsseldorf/Arnsberg |
| Vereine, Verbände, Stiftungen | Friedrich und Charlotte Merz Stiftung für Bildung und Ausbildung, Arnsberg, Vorstand |
| Vereine, Verbände, Stiftungen | Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., Berlin, Vorstand, ehrenamtlich |
| Vereine, Verbände, Stiftungen | United Europe e.V., Hamburg, Vorstand |
| Beteiligungen über fünf Prozent | kein entsprechender Abschnitt vorhanden |
Aussagekräftiger für die wirtschaftliche Vorgeschichte ist das archivierte Profil aus der 20. Wahlperiode. Dort sind vier Funktionen in Unternehmen verzeichnet, die sämtlich im Dezember 2021 endeten – also mit dem Wiedereinzug in den Bundestag.
| Unternehmen | Funktion | Ende |
|---|---|---|
| HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH, Düsseldorf | Vorsitzender des Beirates | Dezember 2021 |
| WEPA Industrieholding SE, Arnsberg | Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates | Dezember 2021 |
| Robert Bosch GmbH, Stuttgart | Mitglied des Robert Bosch International Advisory Committee | Dezember 2021 |
| Möller & Förster GmbH & Co. KG, Hamburg | Mitglied des Beirates | Dezember 2021 |
| Mayer Brown LLP, Düsseldorf | Rechtsanwalt | 31.12.2021 |
Vergütungshöhen sind in diesen Veröffentlichungen nicht ausgewiesen. Über frühere Aufsichtsratsmandate, die vor dem Wiedereinzug in den Bundestag endeten, geben die amtlichen Lebensläufe des Bundestages und der Bundesregierung keine Auskunft.
Was ein Bundeskanzler verdient
Die Amtsbezüge der Bundesregierung sind öffentlich und gesetzlich festgelegt. Nach § 11 Absatz 1 Bundesministergesetz erhält der Bundeskanzler ein Amtsgehalt in Höhe von eineinzweidrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11, Bundesminister erhalten eineindrittel. Dazu kommen ein Ortszuschlag und eine Dienstaufwandsentschädigung, die der Gesetzestext bis heute in D-Mark ausweist: 24.000 DM jährlich für den Bundeskanzler.
Das Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 11 beträgt in der auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Anlage IV zum Bundesbesoldungsgesetz (gültig ab 1. März 2024) 16.084,36 Euro monatlich. Rechnet man die gesetzliche Vorgabe auf diesen Betrag an, ergibt das ein Amtsgehalt von rund 26.800 Euro im Monat. Diese Zahl ist eine Rechnung aus zwei veröffentlichten Werten, keine amtlich ausgewiesene Summe; spätere Besoldungsanpassungen verschieben sie entsprechend.
Der Ortszuschlag entfällt, wenn eine Amtswohnung zur Verfügung gestellt wird – § 12 Absatz 1 Bundesministergesetz gibt dem Bundeskanzler einen Anspruch auf eine Amtswohnung mit Ausstattung.
Kanzleramt und Bundestagsmandat: Was zusammenkommt und was gekürzt wird
Friedrich Merz ist zugleich Abgeordneter. Beide Bezüge werden aber nicht ungekürzt nebeneinander gezahlt. § 29 Absatz 1 Abgeordnetengesetz bestimmt: Hat ein Mitglied des Bundestages neben der Abgeordnetenentschädigung Anspruch auf Einkommen aus einem Amtsverhältnis, wird die Abgeordnetenentschädigung um 50 Prozent gekürzt; der Kürzungsbetrag darf 30 Prozent des Einkommens nicht übersteigen.
Die Abgeordnetenentschädigung selbst orientiert sich nach § 11 Absatz 1 Abgeordnetengesetz an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Der im Gesetzestext genannte Betrag lautet 10.083,47 Euro monatlich. Er wird nach § 11 Absatz 4 jedes Jahr zum 1. Juli anhand des Nominallohnindex angepasst; den angepassten Betrag veröffentlicht der Bundestagspräsident als Bundestagsdrucksache. Zusätzlich erhält jedes Mitglied nach § 12 Abgeordnetengesetz eine Kostenpauschale zur Abgeltung mandatsbedingter Aufwendungen, deren Höhe im Haushaltsgesetz geregelt ist.
Der berufliche Werdegang als belegbare wirtschaftliche Basis
Wo keine Vermögenszahl existiert, bleibt die nachprüfbare Erwerbsbiografie. Sie ist bei Friedrich Merz gut dokumentiert – vom Richteramt über die Wirtschaftskanzlei bis in das Kanzleramt.
| Zeitraum | Station |
|---|---|
| 1985–1986 | Richter am Amtsgericht Saarbrücken |
| seit 1986 | Rechtsanwalt |
| 1986–1989 | Referent beim Verband der Chemischen Industrie |
| 1989–1994 | Mitglied des Europäischen Parlaments |
| 1994–2009 und seit 2021 | Mitglied des Deutschen Bundestages |
| 2000–2002 | Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion |
| 2005–2021 | Mayer Brown LLP, zunächst Partner, später Senior Counsel |
| 2009–2019 | Vorsitzender der Atlantik-Brücke e. V. |
| 2019–2021 | Vizepräsident des Wirtschaftsrats der CDU e. V. |
| seit Februar 2022 | Vorsitzender der CDU Deutschlands |
| seit 6. Mai 2025 | Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland |
Bei der Kanzlei Mayer Brown weichen die beiden amtlichen Quellen leicht voneinander ab: Das Bundestagsprofil nennt 2005 bis 2014 als Partner und 2014 bis 2021 als Senior Counsel, der Lebenslauf auf bundeskanzler.de nennt 2005 bis 2021 mit dem Wechsel zum Senior Counsel im Jahr 2017. Der Zeitraum insgesamt ist unstrittig, das genaue Wechseljahr nicht.
Warum hier keine Millionensumme steht
Im Netz kursieren zu Friedrich Merz Vermögensangaben, die meist zwischen mehreren und einigen Dutzend Millionen Euro liegen. Keine dieser Zahlen lässt sich auf eine überprüfbare Quelle zurückführen. Es gibt kein Register, aus dem sie stammen könnten, keine Selbstauskunft und keine gerichtliche oder behördliche Feststellung.
Auch die häufig zitierte Angabe, Merz verdiene „etwa eine Million Euro im Jahr“, ist keine amtliche Größe. Sie stammt aus der öffentlichen Debatte, nicht aus einer Anzeige nach dem Abgeordnetengesetz. In den veröffentlichungspflichtigen Angaben des Bundestages sind zu Merz derzeit keine Einkunftsbeträge ausgewiesen.
Bei der Bundestagswahl 2025 gewann er den Wahlkreis 146 Hochsauerlandkreis direkt. Das endgültige Ergebnis der Bundeswahlleiterin weist 78.259 Erststimmen aus, das entspricht 47,7 Prozent; zweitplatziert war Dirk Wiese (SPD) mit 21,4 Prozent.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Vermögen von Friedrich Merz?
Das ist öffentlich nicht bekannt und auch nicht ermittelbar. Weder das Abgeordnetengesetz noch das Bundesministergesetz verlangen eine Vermögensauskunft. Merz selbst hat keine Zahl veröffentlicht. Alle kursierenden Summen sind Schätzungen Dritter ohne belegbare Grundlage.
Was verdient Friedrich Merz als Bundeskanzler?
Das Amtsgehalt beträgt nach § 11 Bundesministergesetz eineinzweidrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11. Bei einem B-11-Grundgehalt von 16.084,36 Euro ergibt das rechnerisch rund 26.800 Euro monatlich, dazu eine Dienstaufwandsentschädigung. Der Ortszuschlag entfällt bei Nutzung einer Amtswohnung.
Bekommt er zusätzlich die vollen Abgeordnetenbezüge?
Nein. Nach § 29 Absatz 1 Abgeordnetengesetz wird die Abgeordnetenentschädigung um 50 Prozent gekürzt, wenn daneben Einkommen aus einem Amtsverhältnis bezogen wird. Der Kürzungsbetrag darf 30 Prozent dieses Einkommens nicht übersteigen.
Welche Unternehmensmandate hatte Friedrich Merz?
Für die 20. Wahlperiode weist der Bundestag vier Funktionen aus: Beiratsvorsitz bei HSBC Trinkaus & Burkhardt, Aufsichtsratsvorsitz bei der WEPA Industrieholding SE, Mitgliedschaft im Robert Bosch International Advisory Committee und Beiratsmitgliedschaft bei Möller & Förster. Alle endeten im Dezember 2021.
Muss ein Abgeordneter Aktienbesitz offenlegen?
Nur teilweise. Anzuzeigen sind nach § 45 Absatz 2 Nummer 6 Abgeordnetengesetz Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften von mehr als fünf Prozent. Normale Wertpapierdepots, Immobilien oder Guthaben fallen nicht darunter.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Biografie und veröffentlichungspflichtige Angaben von Friedrich Merz
- Deutscher Bundestag, Webarchiv: Profil Friedrich Merz, 20. Wahlperiode
- Deutscher Bundestag: Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat
- § 45 Abgeordnetengesetz – Anzeigepflicht
- § 44a Abgeordnetengesetz – Unabhängigkeit des Mandats
- § 11 Abgeordnetengesetz – Abgeordnetenentschädigung
- § 29 Abgeordnetengesetz – Anrechnung mehrerer Bezüge
- § 11 Bundesministergesetz – Amtsbezüge
- Anlage IV zum Bundesbesoldungsgesetz – Grundgehaltssätze
- Bundesregierung: Lebenslauf von Bundeskanzler Friedrich Merz
- Die Bundeswahlleiterin: Endgültiges Ergebnis im Wahlkreis 146 Hochsauerlandkreis