Eine belastbare Rangliste der reichsten deutschen Politiker existiert nicht: Für Abgeordnete und Regierungsmitglieder gibt es in Deutschland keine Vermögenserklärung. Öffentlich sind ausschließlich Nebeneinkünfte über 1.000 Euro im Monat oder über 3.000 Euro im Kalenderjahr, seit Oktober 2021 betragsgenau auf Euro und Cent. Der höchste gemeldete Betrag der laufenden Wahlperiode liegt bei 2,7 Millionen Euro.
Das Wichtigste in Kürze
- Das deutsche Recht kennt keine Vermögenserklärung für Abgeordnete. Angezeigt und veröffentlicht werden Tätigkeiten und Einkünfte, nicht Besitz.
- Anzeigepflichtig sind Einkünfte neben dem Mandat, die 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen.
- Seit der Gesetzesnovelle, die am 19. Oktober 2021 in Kraft trat, werden diese Einkünfte betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht. Das frühere Zehn-Stufen-Modell ist abgeschafft.
- Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sind ab mehr als 5 Prozent anzeigepflichtig. Vor 2021 lag die Schwelle bei 25 Prozent.
- 232 der 630 Abgeordneten haben seit Beginn der Wahlperiode Nebeneinkünfte gemeldet, in der Summe mehr als 10,6 Millionen Euro (Auswertung von abgeordnetenwatch.de und SPIEGEL, Stand 16. Juni 2026).
- Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 11.833,47 Euro brutto, dazu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.467,27 Euro.
- Friedrich Merz (CDU) ist seit dem 6. Mai 2025 Bundeskanzler. Sein Amtsgehalt ist öffentlich bekannt, sein Privatvermögen ist es nicht.
- Vollzeitbeschäftigte in Deutschland verdienten im April 2025 im Durchschnitt 4.784 Euro brutto im Monat ohne Sonderzahlungen (Statistisches Bundesamt).
- Unsichtbar bleiben Immobilienwerte, Erbschaften, Wertpapierdepots und Beteiligungen unterhalb der 5-Prozent-Schwelle.
Warum es keine seriöse Rangliste der reichsten deutschen Politiker gibt
Für Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung besteht in Deutschland keine Pflicht, ihr Vermögen zu beziffern. Das Abgeordnetengesetz verlangt die Anzeige von Tätigkeiten und Einkünften neben dem Mandat, nicht die Offenlegung von Besitz. Wer eine Liste mit konkreten Millionensummen für einzelne Politiker liest, liest daher Schätzungen Dritter, keine amtlichen Angaben.
Das hat eine praktische Folge für jede Recherche: Ein Vermögen wird im Transparenzregister des Bundestages nur dort sichtbar, wo es laufende Einkünfte oberhalb der Meldeschwellen abwirft, etwa als Mieteinnahme oder Gewinnausschüttung. Ein abbezahltes Haus, ein Depot oder eine Erbschaft, die nicht ausgeschüttet wird, erscheint nirgends. Deshalb sagt eine hohe gemeldete Summe etwas über Einkünfte aus, nicht über Vermögen, und eine fehlende Meldung sagt gar nichts.
Was Abgeordnete offenlegen müssen und was nicht
Die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages unterscheiden zwischen Angaben, die dem Bundestagspräsidium angezeigt werden müssen, und Angaben, die anschließend auf den Seiten des Bundestages veröffentlicht werden. Die folgende Übersicht fasst zusammen, was tatsächlich in der Öffentlichkeit landet.
| Wird veröffentlicht | Wird nicht veröffentlicht |
|---|---|
| Zuletzt ausgeübter Beruf vor dem Mandat | Gesamtvermögen in jeder Form |
| Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat über 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Kalenderjahr, betragsgenau | Wert selbst genutzter oder vermieteter Immobilien |
| Funktionen in Unternehmen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen | Erbschaften und Schenkungen |
| Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften ab mehr als 5 Prozent | Wertpapierdepots und Beteiligungen unter 5 Prozent |
| Spenden über 3.000 Euro im Kalenderjahr | Eigene Aufwendungen und Kosten, die den Einkünften gegenüberstehen |
| Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile | Bezüge als Fraktionsvorsitzende |
Betragsgenau statt Stufen: was die Novelle 2021 verändert hat
Am 11. Juni 2021 beschloss der Bundestag eine Verschärfung der Transparenzregeln. Bis dahin wurden Nebeneinkünfte in einem Zehn-Stufen-Modell veröffentlicht: Man erfuhr, in welche Spanne ein Betrag fiel, nicht aber den Betrag selbst. Seit dem 19. Oktober 2021 gilt die betragsgenaue Veröffentlichung auf Euro und Cent.
Der häufig zu lesende Einwand, ein Abgeordneter mit sehr hohen Nebeneinkünften erscheine in derselben Kategorie wie jemand knapp über der Meldegrenze, beschreibt damit die Rechtslage vor 2021 und trifft heute nicht mehr zu. Wer die veröffentlichten Angaben aufruft, sieht die exakte Summe je Tätigkeit.
Die Novelle brachte drei weitere Änderungen: Beteiligungen sind seither ab mehr als 5 Prozent statt ab 25 Prozent anzuzeigen, einschließlich indirekter Beteiligungen. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit gegenüber Bundesregierung und Bundestag ist Abgeordneten untersagt. Und Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit sind nicht mehr zulässig. Verstöße gegen die Verhaltensregeln können mit einem Ordnungsgeld bis zur Hälfte der Jahresentschädigung geahndet werden.
Welche Abgeordneten die höchsten Nebeneinkünfte melden
abgeordnetenwatch.de und der SPIEGEL haben die veröffentlichten Angaben aller 630 Abgeordneten des 21. Bundestages ausgewertet, Stand 16. Juni 2026. Ergebnis: 232 Abgeordnete meldeten seit Beginn der Wahlperiode im März 2025 Nebeneinkünfte und geldwerte Vorteile von zusammen mehr als 10,6 Millionen Euro. Das sind die einzigen betragsgenau belegten Zahlen, die es zu diesem Thema gibt.
| Abgeordnete oder Abgeordneter | Fraktion | Gemeldete Nebeneinkünfte | Herkunft |
|---|---|---|---|
| Ophelia Nick | Grüne | rund 2,7 Millionen Euro | Gewinnausschüttungen aus geerbten Anteilen am Technologiekonzern Voith |
| Alexander Engelhard | CSU | rund 1,5 Millionen Euro | Bio-Getreidemühle und Hofladen |
| Sebastian Maack | AfD | rund 439.000 Euro | Einnahmen aus 72 Vermietungen |
| Fritz Güntzler | CDU | rund 425.000 Euro | Ausschüttungen aus Steuerberatungskanzleien, Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer |
| Enrico Komning | AfD | rund 345.000 Euro | Anwaltstätigkeit für über 80 Mandanten |
| Gregor Gysi | Die Linke | rund 250.000 Euro | Vorträge, Moderationen, Buchveröffentlichungen |
| Armin Laschet | CDU | über 115.000 Euro pro Jahr | Tätigkeiten neben dem Mandat |
Die Spannweite ist groß: Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) meldete 3.000 Euro, zwei Drittel der Abgeordneten meldeten gar nichts. Aus diesen Zahlen lässt sich ablesen, wer neben dem Mandat viel verdient, nicht, wer viel besitzt.

Friedrich Merz: was über den Bundeskanzler tatsächlich belegt ist
Friedrich Merz ist seit dem 6. Mai 2025 Bundeskanzler; die Koalition aus Union und SPD regiert seither. Merz wurde am 11. November 1955 in Brilon geboren, ist Jurist und seit 1981 mit der Richterin Charlotte Merz verheiratet.
Über seine Zeit außerhalb der Bundespolitik liegen belegte Angaben vor. Merz war ab 2005 Partner der internationalen Kanzlei Mayer Brown und ab 2014 dort Senior Counsel, mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht, Fusionen und Bank- und Finanzrecht. Von 2016 bis Ende März 2020 war er Aufsichtsratsvorsitzender der BlackRock Asset Management Deutschland AG. Das ist ein Kontrollmandat, kein operativer Managementposten; die verbreitete Bezeichnung als BlackRock-Manager trifft die Funktion nicht. Hinzu kamen weitere Mandate, unter anderem bei HSBC Trinkaus & Burkhardt, der Stadler Rail AG und am Flughafen Köln/Bonn; das Handelsblatt zählte 2018 zeitweise nahezu 20 Ämter gleichzeitig.
Zur Höhe seines Privatvermögens gibt es keine amtliche Angabe und keine belastbare Quelle. Als Bundeskanzler unterliegt er nicht der Anzeigepflicht für Nebeneinkünfte, wie sie für Abgeordnete gilt; sein Amtsgehalt ist stattdessen öffentlich bekannt. Zwei offizielle Stellen nennen dafür unterschiedliche Beträge: Ein Regierungssprecher bezifferte das monatliche Amtsgehalt im Juli 2026 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur auf 20.675,42 Euro, der Bund der Steuerzahler nennt rund 22.083 Euro. Hinzu kommen laut Regierungsangaben eine allgemeine Stellenzulage von 30,68 Euro monatlich, ein Ortszuschlag von mindestens 1.187,26 Euro, der bei Nutzung der Amtswohnung entfällt, und eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von 12.271,01 Euro im Jahr.
Gerhard Schröder: der bekannteste Seitenwechsel
Gerhard Schröder (SPD) war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Am 30. März 2006 wurde er Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nord Stream AG, dokumentiert ist eine Jahresvergütung von 250.000 Euro. Am 29. September 2017 wurde er zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats des russischen Ölkonzerns Rosneft gewählt; die Vergütung wird auf 600.000 Euro im Jahr beziffert. Von diesem Amt trat er am 20. Mai 2022 zurück.
Häufig falsch dargestellt wird der Bezug zu Gazprom: Schröder war dort nicht Aufsichtsrat. Er wurde im Februar 2022 für einen Aufsichtsratsposten nominiert, trat ihn aber nicht an. Ebenfalls falsch ist die Angabe, sein Wechsel 2006 sei nach Ablauf einer Karenzzeit erfolgt. Eine Karenzzeitregelung für Regierungsmitglieder existierte damals nicht; § 6b Bundesministergesetz trat erst am 25. Juli 2015 in Kraft und sieht eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten vor.
Was ein Bundestagsmandat einbringt
Die Abgeordnetenentschädigung liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 11.833,47 Euro brutto im Monat und ist einkommensteuerpflichtig. Auf die für 2026 vorgesehene Anpassung hat der Bundestag verzichtet. Hinzu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale, die zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst wird und zuletzt bei 5.467,27 Euro monatlich lag.
Zum Vergleich: Vollzeitbeschäftigte in Deutschland verdienten im April 2025 durchschnittlich 4.784 Euro brutto im Monat ohne Sonderzahlungen. Der mittlere Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2025 bei 54.066 Euro, das obere Zehntel begann bei 100.719 Euro. Ein Mandat liegt damit deutlich über dem Durchschnitt, aber weit unter den Summen, die einzelne Abgeordnete zusätzlich melden.
Wo die deutschen Transparenzregeln an ihre Grenze stoßen
Die Auswertung von abgeordnetenwatch.de und SPIEGEL benennt die Lücken selbst. Bei börsennotierten Konzernen wird die 5-Prozent-Schwelle praktisch nie erreicht, sodass der tatsächliche Umfang einer Beteiligung unsichtbar bleibt. Immobilien erscheinen nur über Mieteinnahmen, nicht über ihren Wert. Gesellschaften zur privaten Vermögensverwaltung sind ausgenommen. Und die Bezüge von Fraktionsvorsitzenden sind nicht offenlegungspflichtig.
Die Kontrolle beruht zudem auf Selbstauskunft. Die Bundestagsverwaltung prüft die Vollständigkeit der Meldungen, eine unabhängige Behörde zur Vermögensprüfung von Amtsträgern gibt es in Deutschland nicht. Wer wissen will, was ein einzelner Abgeordneter gemeldet hat, findet die Angaben in dessen Profil auf bundestag.de sowie aufbereitet bei abgeordnetenwatch.de.
Häufige Fragen
Welcher deutsche Politiker ist am reichsten?
Das lässt sich mit öffentlichen Daten nicht beantworten, weil es in Deutschland keine Vermögenserklärung für Abgeordnete und Regierungsmitglieder gibt. Belegbar ist nur, wer die höchsten Nebeneinkünfte gemeldet hat: In der laufenden Wahlperiode ist das Ophelia Nick (Grüne) mit rund 2,7 Millionen Euro aus geerbten Unternehmensanteilen. Über Vermögen sagt das nichts.
Ab welcher Höhe müssen Nebeneinkünfte gemeldet werden?
Anzeigepflichtig sind Einkünfte, die 1.000 Euro im Monat oder bei ganzjährigen Tätigkeiten 3.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen. Veröffentlicht werden sie seit Oktober 2021 betragsgenau auf Euro und Cent, nicht mehr in Stufen.
Ab wann muss eine Unternehmensbeteiligung angezeigt werden?
Seit der Novelle von 2021 ab mehr als 5 Prozent der Anteile, indirekte Beteiligungen eingeschlossen. Zuvor lag die Schwelle bei 25 Prozent. Ausgenommen sind Personengesellschaften, die ausschließlich Vermietung und Verpachtung im Rahmen privater Vermögensverwaltung betreiben.
Muss Bundeskanzler Friedrich Merz sein Vermögen offenlegen?
Nein. Merz ist seit dem 6. Mai 2025 Bundeskanzler, und für Regierungsmitglieder besteht ebenso wenig eine Vermögenserklärungspflicht wie für Abgeordnete. Öffentlich bekannt ist sein Amtsgehalt: Ein Regierungssprecher nannte im Juli 2026 20.675,42 Euro monatlich, der Bund der Steuerzahler beziffert es auf rund 22.083 Euro.
Gibt es eine Karenzzeit beim Wechsel in die Wirtschaft?
Für Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre gilt seit dem 25. Juli 2015 eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten nach § 6b Bundesministergesetz. Für einfache Abgeordnete gibt es keine solche Regelung. Vor 2015 existierte überhaupt keine Karenzzeit.
Quellen
- https://www.bundestag.de/abgeordnete/nebentaetigkeit
- https://www.bundestag.de/static/appdata/Hinweise_zur_Veroeffentlichung.pdf
- https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-abgeordnetengesetz-843526
- https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/mdb_diaeten-214848
- https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/nebentaetigkeiten/diese-nebeneinkuenfte-haben-die-abgeordneten-im-bundestag
- https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/Tabellen/bruttomonats-verdienste-stichmonat.html
- https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_113_621.html
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskabinett/friedrich-merz-2342660
- https://dpa-factchecking.com/germany/260707-99-987069/
- https://steuerzahler.de/aktion-position/politikfinanzierung/bundesminister/
- https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/karenzzeitgesetz-politiker-anschlusstaetigkeit-wirtschaft-18-monate
- https://lobbypedia.de/wiki/Friedrich_Merz
- https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/der-cdu-kandidat-und-die-wirtschaft-die-vielen-geschaefte-des-friedrich-merz/23253952.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Schr%C3%B6der