Aldi Duftzwillinge: Was belegbar ist und was nicht

Aldi Duftzwillinge

Kurz beantwortet

Eine belastbare Liste „Aldi-Duft X riecht wie Markenparfum Y“ gibt es nicht. Aldi stellt solche Vergleiche selbst nicht an, und die Hersteller der Originale bestätigen sie nicht. Die Listen im Netz stammen von Dritten und sind nicht überprüfbar. Prüfbar sind dagegen Duftfamilie, Bestandteilsliste und Konzentrationsangabe auf der Packung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Duftkompositionen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Der EuGH verlangt für ein Werk eine „präzise und objektive Ausdrucksform“ — Sinneseindrücke erfüllen das nicht (Rechtssache C-310/17, Urteil vom 13. November 2018).
  • Ein günstiger Duft, der einem teuren ähnelt, ist deshalb für sich genommen keine Rechtsverletzung.
  • Rechtlich heikel ist nicht der Duft, sondern die Werbung damit: Artikel 4 Buchstabe g der Richtlinie 2006/114/EG verbietet es, eine Ware als Imitation oder Nachahmung einer Ware mit geschützter Marke darzustellen.
  • Der EuGH hat 2009 im Verfahren L’Oréal gegen Bellure (C-487/07) genau über solche Duftvergleichslisten entschieden.
  • Deshalb kommen die Vergleiche nicht vom Händler, sondern aus Blogs, Foren und Shops Dritter — ohne Beleg.
  • ALDI Nord und ALDI SÜD sind seit 1961 rechtlich getrennte Unternehmensgruppen mit eigenen Sortimenten. Ein Duft aus dem einen Gebiet muss im anderen nicht existieren.
  • Auf der Sortimentsübersicht von ALDI SÜD führt der Bereich Drogerie und Kosmetik keine eigene Dauer-Kategorie für Parfum (Abruf 22. August 2026).
  • Seit dem 31. Juli 2026 dürfen nur noch Kosmetikprodukte neu in Verkehr gebracht werden, die 56 zusätzliche allergene Duftstoffe einzeln auf dem Etikett ausweisen (Verordnung (EU) 2023/1545).
  • Preise nennen wir in diesem Artikel nicht: Aktionsware wechselt wöchentlich, und eine Zahl ohne Datum und Quelle ist wertlos.

Was ein Duftzwilling ist — und was nicht

„Duftzwilling“ und „Dupe“ sind Marketing- und Community-Begriffe, keine rechtlichen oder chemischen. Gemeint ist ein günstiger Duft, der von Verbraucherinnen und Verbrauchern als ähnlich zu einem teuren Markenduft empfunden wird. Entscheidend ist das Wort „empfunden“: Es gibt kein Messverfahren, das zwei Düfte als „Zwillinge“ ausweist, und keine Instanz, die das feststellt.

Ein Duftzwilling ist ausdrücklich keine Fälschung. Eine Fälschung übernimmt Markenname, Logo und Aufmachung des Originals und ist illegal. Ein Duftzwilling trägt einen eigenen Namen und ein eigenes Etikett und wird völlig legal verkauft — deshalb dürfen Discounter solche Produkte offen im Regal führen.

Warum Düfte nicht urheberrechtlich geschützt sind

Viele Texte im Netz behaupten, ein Dupe bewege sich in einer rechtlichen Grauzone. Für die Duftkomposition selbst stimmt das nicht.

Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am 13. November 2018 in der Rechtssache Levola Hengelo (C-310/17) über den Geschmack eines Lebensmittels. Kernaussage: Urheberrechtlicher Schutz setzt voraus, dass sich das Werk in einer präzisen und objektiven Form ausdrücken lässt. Ein Sinneseindruck, der von individuellem Empfinden abhängt und sich nicht objektiv bestimmen lässt, erfüllt diese Anforderung nicht — und ist damit kein Werk im Sinne des Urheberrechts.

Das Urteil betraf den Geschmack, nicht den Duft. Ein EU-Urteil, das einer Duftkomposition Urheberrechtsschutz zuspricht, gibt es aber ebenfalls nicht. Umgekehrt zeigt die Praxis, worauf sich Parfumhersteller tatsächlich stützen, wenn sie gegen Nachahmer vorgehen: auf das Markenrecht und auf das Recht der vergleichenden Werbung — nicht auf das Urheberrecht.

Warum Vergleichslisten das eigentliche Rechtsproblem sind

Wer einen günstigen Duft verkauft, darf das. Wer ihn damit bewirbt, dass er wie ein bestimmtes Markenparfum rieche, bewegt sich auf anderem Terrain. Artikel 4 der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung nennt die Bedingungen, unter denen ein Vergleich zulässig ist. Zwei davon sind hier entscheidend:

  • Buchstabe f: Die Werbung „nutzt den Ruf einer Marke, eines Handelsnamens oder anderer Unterscheidungszeichen eines Mitbewerbers […] nicht in unlauterer Weise aus“.
  • Buchstabe g: Die Werbung „stellt nicht eine Ware oder eine Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer Ware oder Dienstleistung mit geschützter Marke oder geschütztem Handelsnamen dar“.

Genau dieser Punkt war Gegenstand des EuGH-Urteils vom 18. Juni 2009 in der Rechtssache L’Oréal und andere gegen Bellure (C-487/07). Es ging um Duftvergleichslisten, die günstige Düfte bekannten Markenparfums gegenüberstellten. Der Gerichtshof stellte klar, dass eine solche Werbung nicht schon deshalb zulässig ist, weil sie sachlich zutrifft, und dass die Ausnutzung des Rufs einer bekannten Marke Grenzen hat.

Die praktische Folge ist im Regal sichtbar: Kein etablierter Händler in Deutschland schreibt auf ein eigenes Duftprodukt oder in seine Werbung, es rieche wie ein konkretes Markenparfum. Die Zuordnungen entstehen erst danach, außerhalb des Handels — und ohne dass irgendjemand für ihre Richtigkeit einsteht.

Wie die Duftzwillings-Listen im Netz entstehen

Wer die verbreiteten Listen nachverfolgt, findet in aller Regel keine Primärquelle. Typisch ist folgendes Muster:

  • Eine einzelne Person beschreibt in einem Forum oder Video einen Eindruck von Ähnlichkeit.
  • Ein Blog übernimmt die Zuordnung, oft ohne den Duft selbst gerochen zu haben.
  • Weitere Seiten kopieren die Liste voneinander; die ursprüngliche Einschätzung wird dabei zur scheinbaren Tatsache.
  • Produktnamen, Handelsketten und Eigenmarken geraten beim Kopieren durcheinander — Eigenmarken anderer Händler tauchen plötzlich als Aldi-Produkte auf.

Dazu kommen zwei sachliche Probleme. Erstens riecht ein Duft auf jeder Haut anders; Ähnlichkeit ist individuelle Wahrnehmung. Zweitens ändern auch Originaldüfte ihre Rezeptur, wenn regulatorische Vorgaben einzelne Duftstoffe betreffen. Eine Zuordnung, die vor drei Jahren stimmte, kann heute auf beiden Seiten des Vergleichs nicht mehr passen.

Videos zum Thema kursieren ebenfalls zahlreich. Auch sie bleiben persönliche Eindrücke ohne Beleg:

ALDI Nord und ALDI SÜD: zwei Unternehmen, zwei Sortimente

Ein Fehler, der fast jede Duftzwillings-Liste durchzieht: „Aldi“ wird als ein Unternehmen behandelt. Das ist seit 1961 falsch. Die Brüder Karl und Theo Albrecht teilten die gemeinsame Albrecht KG in diesem Jahr auf; seither sind ALDI Nord und ALDI SÜD rechtlich vollständig selbstständige Konzerne, seit 1966 auch finanziell voneinander unabhängig.

Die Trennlinie — umgangssprachlich „Aldi-Äquator“ — verläuft vom Westmünsterland über Mülheim an der Ruhr, Wermelskirchen, Gummersbach, Siegen und Marburg nach Osten bis nördlich von Fulda. Ostdeutschland gehört bis auf eine Ausnahme in Thüringen zu ALDI Nord.

Für die Duftsuche heißt das konkret: Ein Produktname aus einer Liste sagt nichts darüber, ob Sie ihn in Ihrer Filiale finden. Hinzu kommt, dass Düfte bei beiden Gruppen typischerweise als befristete Aktionsware laufen. Auf der Sortimentsübersicht von ALDI SÜD führt der Bereich Drogerie und Kosmetik Unterkategorien wie Deodorant, Duschgel, Körper- und Gesichtspflege, Shampoo, Rasur, Seife und Zahnpflege — eine eigene Dauer-Kategorie für Parfum ist dort nicht ausgewiesen (Abruf am 22. August 2026). Wer ein bestimmtes Produkt sucht, prüft deshalb den aktuellen Prospekt der für ihn zuständigen Gruppe, nicht eine Liste unbekannten Alters.

Was Sie im Laden tatsächlich prüfen können

Statt einer unbelegten Zuordnung helfen drei Angaben weiter, die auf jeder Packung stehen oder sich daraus ableiten lassen.

KriteriumWo es stehtWas es Ihnen sagt
DuftfamilieProduktbeschreibung, Prospekt, RegaletikettOrdnet den Duft grob ein (blumig, orientalisch, holzig, frisch/zitrisch, fougère). Wer die Familie seines Lieblingsdufts kennt, findet Ähnliches schneller als über jede Zwillingsliste.
Bestandteilsliste (INCI)Rückseite oder Umkarton, Überschrift „Ingredients“Die Duftmischung selbst erscheint gesammelt als „Parfum“. Einzeln aufgeführt sind aber die kennzeichnungspflichtigen Duftstoff-Allergene — ein direkter Vergleich zweier Produkte ist damit möglich.
KonzentrationsangabeFrontetikettEau de Cologne, Eau de Toilette, Eau de Parfum, Parfum. Achtung: Diese Begriffe sind nicht verbindlich definiert, sie taugen nur als grober Anhaltspunkt für Intensität und Haltbarkeit.

Die Rechtsgrundlage für die Kennzeichnung ist die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Ihr Artikel 19 regelt, welche Angaben ein kosmetisches Mittel tragen muss — dazu gehört die Liste der Bestandteile. Eine Pflicht zur Angabe der Duftölkonzentration enthält sie nicht; genau deshalb sind „Eau de Parfum“ und Co. keine Qualitätsgarantie.

Neu seit Juli 2026: 56 zusätzliche Allergene auf dem Etikett

Für Menschen mit empfindlicher Haut ist die wichtigste Neuerung nicht auf einer Vergleichsliste zu finden, sondern im Amtsblatt. Die Verordnung (EU) 2023/1545 vom 26. Juli 2023 ändert Anhang III der EU-Kosmetikverordnung. Grundlage ist eine Bewertung des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS), der 56 weitere allergieauslösende Duftstoffe identifiziert hat, die beim Menschen eindeutig Allergien ausgelöst haben und bislang nicht einzeln gekennzeichnet werden mussten. Sie müssen nun in der Bestandteilsliste namentlich erscheinen.

StichtagBedeutung
16. August 2023Verordnung (EU) 2023/1545 tritt in Kraft.
31. Juli 2026Letzter Tag, an dem nicht konforme Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen.
31. Juli 2028Letzter Tag, an dem nicht konforme Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen.

Praktisch bedeutet das: Neu produzierte Düfte tragen längere Bestandteilslisten. Ältere Ware darf noch bis Mitte 2028 abverkauft werden. Wer auf bestimmte Duftstoffe reagiert, sollte gerade jetzt auf die Rückseite schauen — bei einem günstigen Discounter-Duft genauso wie bei einem teuren Markenparfum. Der Preis sagt über die Verträglichkeit nichts aus.

Wer sich für die Eigentümerstrukturen hinter den teuren Originalen interessiert: Marken wie Dior gehören zu großen Konzernen, die ihre Düfte ihrerseits über Lizenznehmer herstellen lassen. Auch das Original kommt also selten aus dem Haus, dessen Name auf dem Flakon steht.

Häufige Fragen

Welche Duftzwillinge gibt es bei Aldi?

Eine belegbare Antwort darauf gibt es nicht. Aldi ordnet seine Düfte keinen Markenparfums zu, und die Markenhersteller bestätigen solche Zuordnungen nicht. Alle kursierenden Listen sind Einschätzungen Dritter ohne Beleg. Welche Düfte gerade verfügbar sind, steht im aktuellen Prospekt von ALDI Nord beziehungsweise ALDI SÜD.

Sind Duftzwillinge legal?

Ja. Ein Duft, der einem anderen ähnelt, verletzt kein Urheberrecht, weil Duftkompositionen nicht als Werk geschützt sind. Unzulässig wird es erst bei der Werbung: Ein Produkt als Imitation oder Nachahmung einer geschützten Marke darzustellen, untersagt Artikel 4 Buchstabe g der Richtlinie 2006/114/EG.

Warum schreibt Aldi nicht dazu, welchem Duft ein Produkt ähnelt?

Weil das rechtlich riskant wäre. Eine Werbung, die den Ruf einer fremden Marke ausnutzt oder das eigene Produkt als deren Nachahmung darstellt, fällt unter die Verbote der Richtlinie über vergleichende Werbung — der EuGH hat das 2009 im Verfahren L’Oréal gegen Bellure für Duftvergleichslisten konkretisiert.

Sind billige Düfte schlechter verträglich als teure?

Der Preis ist kein Indikator. Für alle kosmetischen Mittel in der EU gelten dieselben Vorschriften, unabhängig davon, was sie kosten. Maßgeblich ist die Bestandteilsliste: Seit der Verordnung (EU) 2023/1545 müssen 56 zusätzliche allergene Duftstoffe einzeln ausgewiesen werden.

Ist das Sortiment bei ALDI Nord und ALDI SÜD gleich?

Nein. Beide Gruppen sind seit 1961 rechtlich getrennte Unternehmen mit eigenem Einkauf und eigenem Sortiment. Ein Duft aus dem Gebiet der einen Gruppe muss bei der anderen nicht existieren — und ist dort auch nicht bestellbar.

Warum nennt dieser Artikel keine Preise?

Weil Düfte bei Discountern überwiegend Aktionsware sind und die Preise sich kurzfristig ändern. Eine Preisangabe ohne Quelle und Abrufdatum wäre nicht überprüfbar. Verbindlich ist immer der aktuelle Prospekt oder das Regaletikett in der Filiale.

Quellen