Leder-Outfits bei Stars: der Trend von 2023 im Faktencheck

Emily Ratajkowski
Emily Ratajkowski

Kurz beantwortet

Dieser Text war ursprünglich eine Trendmeldung vom 19. September 2023. Von den vier darin genannten Star-Outfits ließ sich bei der Nachprüfung nur ein Punkt belegen: Sydney Sweeney wirkt im Video zur Rolling-Stones-Single „Angry“ mit. Eine der Angaben ist sogar nachweislich falsch. Belastbar ist dagegen, was in Deutschland überhaupt „Leder“ heißen darf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die ursprüngliche Meldung stammt vom 19. September 2023 und beschrieb einen Modetrend im Präsens. Als Momentaufnahme ist sie längst überholt.
  • Belegt ist: Sydney Sweeney ist im Video zur Single „Angry“ der Rolling Stones zu sehen. Das Lied wurde am 6. September 2023 in London vorgestellt.
  • „Angry“ war die Vorabsingle des Albums „Hackney Diamonds“, das am 20. Oktober 2023 erschien – das erste Album der Band mit neuem Material seit 2005.
  • Nachweislich falsch war die Angabe zu einem Auftritt „auf dem Laufsteg von Victoria’s Secret“: Diese Modenschau war im November 2019 eingestellt worden und kehrte erst im Oktober 2024 zurück.
  • Für die übrigen Outfit-Zuschreibungen des Ursprungstextes ließ sich keine Quelle finden. Sie sind entfallen.
  • In Deutschland ist der Begriff „Leder“ durch die Bezeichnungsvorschrift RAL 060 A 2 und die Norm DIN EN 15987 abgesichert, europaweit dagegen nicht einheitlich geschützt.
  • Als „Leder“ darf nur gegerbte tierische Haut bezeichnet werden; ein Oberflächenüberzug darf höchstens 0,15 Millimeter dick sein.
  • Wortverbindungen wie „PU-Leder“, „Textil-Leder“ oder „Recycling-Leder“ sind nach dieser Vorschrift unzulässig. Erlaubt sind nur „Kunstleder“ und „Lederfaserstoff“.

Warum dieser Artikel überarbeitet wurde

Der Ursprungstext behauptete, vier namentlich genannte Frauen trügen „derzeit“ bestimmte Leder-Outfits, und beschrieb diese Kleidungsstücke im Detail. Solche Zuschreibungen an reale Personen brauchen eine Quelle, die das Kleidungsstück tatsächlich dieser Person und diesem Anlass zuordnet. Eine solche Quelle war bei der Prüfung im August 2026 nur in einem Fall zu finden. Der Rest ist gestrichen – in einem Fall, weil er widerlegt ist, sonst, weil er unbelegt bleibt. Zugleich ist das Wort „derzeit“ verschwunden: Ein Trend aus dem September 2023 ist heute ein Datum, kein Zustand.

Was sich halten ließ: die Rolling Stones und „Angry“

Am 6. September 2023 stellten Mick Jagger, Keith Richards und Ronnie Wood im Hackney Empire in London ihr Album „Hackney Diamonds“ vor – das erste mit eigenem Material seit 2005 und das erste nach dem Tod von Schlagzeuger Charlie Watts im Jahr 2021. Bei der Veranstaltung wurde auch die Vorabsingle „Angry“ erstmals gezeigt. Die BBC berichtete darauf am selben Tag und hielt fest, dass die Schauspielerin Sydney Sweeney, die im Publikum saß, im Musikvideo zu dem Lied mitwirkt. Das Album selbst erschien am 20. Oktober 2023 mit zwölf Titeln.

Womit Sydney Sweeney in dem Clip bekleidet ist, steht in keiner der geprüften Quellen. Der Ursprungstext beschrieb es dennoch – und tat es in einer Formulierung, die eher den Körper der Schauspielerin als das Kleidungsstück zum Thema machte. Beides ist entfallen.

Was sich nicht halten ließ

Drei weitere Angaben aus dem Ursprungstext haben die Prüfung nicht überstanden:

  • Victoria’s Secret: Emily Ratajkowski habe „auf dem Laufsteg von Victoria’s Secret“ eine schwarze Lederhose mit Crop-Top präsentiert. Diesen Laufsteg gab es im September 2023 nicht. Das Unternehmen hatte die Modenschau im November 2019 nach sinkenden Einschaltquoten und Sexismus-Kritik eingestellt; sie kehrte erst im Oktober 2024 zurück.
  • New York Fashion Week: Leni Klum habe dort einen feuerroten Ledermantel und Overknee-Stiefel getragen. Weder eine Show noch ein Datum waren im Text genannt, und eine Quelle, die dieses Outfit ihr und diesem Anlass zuordnet, war nicht auffindbar.
  • Venedig: Rita Ora sei in einer glänzenden Kunstlederhose durch die Stadt spaziert. Belegen ließ sich nur, dass die 80. Internationalen Filmfestspiele von Venedig vom 30. August bis 9. September 2023 stattfanden.

Wann darf ein Material überhaupt „Leder“ heißen?

Das ist der Teil eines Leder-Artikels, der tatsächlich nachprüfbar ist – und der Käuferinnen und Käufern mehr nützt als jede Trendbeschreibung. Der Verband der Deutschen Lederindustrie weist darauf hin, dass der Begriff „Leder“ in Europa nicht einheitlich geschützt ist. In Deutschland stützen ihn die Bezeichnungsvorschrift RAL 060 A 2 (letzte Ausgabe März 2012), die Norm DIN EN 15987:2015 und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

BezeichnungVoraussetzung nach RAL 060 A 2
Leder, Echt LederAus gegerbter tierischer Haut oder Fell, wobei die gewachsene Faserstruktur erhalten bleibt. Ein Oberflächenüberzug aus Kunststoff, Folie oder Lack darf höchstens 0,15 mm dick sein.
Beschichtetes Leder, LacklederÜberzug dicker als 0,15 mm, aber höchstens ein Drittel der Gesamtdicke des Produkts. „Lackleder“ nur bei spiegelähnlicher Oberfläche.
Kunstleder, LederfaserstoffDie einzigen Wortverbindungen mit „Leder“, die für Material zulässig sind, das nicht aus gewachsener tierischer Haut besteht oder das zu Fasern zerlegt wurde.
UnzulässigAusdrücke wie „PU-Leder“, „Textil-Leder“ oder „Recycling-Leder“ für lederähnliche Materialien.
MaterialverbundNur dann „Leder“, wenn die für den Gebrauch wesentlichen Oberflächen aus Leder bestehen und Leder mindestens 80 Prozent der Gesamtstärke ausmacht.

Praktisch heißt das: Ein Etikett mit „Kunstleder“ ist korrekt, ein Werbebegriff wie „Apfelleder“ sagt über den tatsächlichen Materialaufbau wenig. Wer wissen will, was ein Kleidungsstück aushält, muss die Materialangabe lesen, nicht den Marketingtext.

Echtes Leder, Kunstleder, „veganes Leder“

Zur Frage der Alternativen gibt es keine neutrale Auskunft, sondern Interessen. Der Verband der Deutschen Lederindustrie schreibt auf seiner Website unmissverständlich, „veganes Leder“ gebe es nicht; was so vermarktet werde, sei meist eine Mischung aus Kunststoff, Pflanzenfasern und Kunstharz, oft nicht biologisch abbaubar, und halte deutlich kürzer als echtes Leder. Das ist die Position eines Branchenverbands, der die Interessen der Lederindustrie vertritt – sie ist als solche zu lesen und nicht als unabhängige Prüfung.

Unstrittig ist der formale Kern: Nach den deutschen Bezeichnungsvorschriften ist „Leder“ an tierische Haut gebunden. Ein Material, das ohne sie auskommt, darf so nicht heißen – unabhängig davon, wie gut oder schlecht es ist.

Häufige Fragen

Welche Stars trugen 2023 Leder-Outfits?

Die ursprüngliche Meldung nannte Leni Klum, Emily Ratajkowski, Sydney Sweeney und Rita Ora. Überprüfbar war davon nur, dass Sydney Sweeney im Video zur Rolling-Stones-Single „Angry“ mitwirkt. Wie die Genannten bei den jeweiligen Anlässen gekleidet waren, ist hier nicht belegt.

Gab es 2023 eine Victoria’s-Secret-Modenschau?

Nein. Victoria’s Secret hatte die Show im November 2019 eingestellt, nachdem die Einschaltquoten gefallen waren und das Format als sexistisch kritisiert worden war. Zurück kam sie erst im Oktober 2024.

Wann erschien „Angry“ von den Rolling Stones?

Die Single wurde am 6. September 2023 bei einer Veranstaltung im Hackney Empire in London vorgestellt. Sie war die Vorabauskopplung des Albums „Hackney Diamonds“, das am 20. Oktober 2023 mit zwölf Titeln erschien.

Was ist der Unterschied zwischen Leder und Kunstleder?

Leder ist gegerbte tierische Haut, bei der die gewachsene Faserstruktur erhalten bleibt. Kunstleder ahmt Leder nach, besteht aber nicht aus tierischer Haut. Nach der deutschen Bezeichnungsvorschrift RAL 060 A 2 sind „Kunstleder“ und „Lederfaserstoff“ die einzigen zulässigen Wortverbindungen mit „Leder“ für solche Materialien.

Darf ein Hersteller „PU-Leder“ auf das Etikett schreiben?

Nach RAL 060 A 2 nicht. Die Vorschrift verbietet Wortverbindungen wie „PU-Leder“, „Textil-Leder“ oder „Recycling-Leder“ ausdrücklich für Materialien, die nicht aus gewachsener tierischer Haut hergestellt sind. Durchgesetzt wird das in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Wie erkennt man beschichtetes Leder?

An der Kennzeichnung. Ist der Oberflächenüberzug dicker als 0,15 Millimeter, überschreitet aber nicht ein Drittel der Gesamtdicke, muss das Material „Beschichtetes Leder“ heißen. Hat es eine spiegelähnliche Oberfläche, ist auch die Bezeichnung „Lackleder“ zulässig.

Quellen